Das Essengeld in der Schule wird als Pauschalbetrag erhoben und umfasst Frühstück, Mittagessen und Getränke. Der Pauschalbetrag gilt für die reine Schulzeit und umfasst nicht die Verpflegung in den Ferien.

Aus Vereinfachungsgründen wird der Gesamtbetrag für das Jahr in zwölf gleiche Raten unterteilt und monatlich eingezogen (also auch während der Ferien). Während einer Betreuung in der Ferienzeit entstehende Verpflegungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Unabhängig vom tatsächlichen Beginn des Schuljahres, gehen wir für die Abrechnung jedes Jahr von einem Zeitraum von September bis August des folgenden Jahres aus. Den Beitrag berechnen wir immer am Anfang des folgenden Monats und ziehen ihn per Lastschrift in der Regel bis zum 15. Werktag des Monats ein.

Beispiel: Der Beitrag für September wird daher am 15. Oktober eingezogen. Für Kinder, die die Schule zum Schuljahresende (z.B. aufgrund früh einsetzender Sommerferien im Juli) verlassen, wird dennoch bis zum August Essengeld und Elternbeitrag berechnet, der dann letztmalig im September eingezogen wird.