Die Einschulung in die Georg Heinsius von Mayenburg Grundschule setzt voraus:


  • Vollendung des sechsten Lebensjahres bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres

  • persönliches Aufnahmegespräch mit der Schulleitung bzw. einem(r) pädagogischen Mitarbeiter(in)

  • Vorliegen des vom Erziehungsberechtigten unterzeichneten Schulvertrages

Kinder, die nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Ebenso kann ein Kind auf Antrag ein Jahr zurückgestellt werden. Der jeweilige Antrag ist dabei an die zuständige staatliche Schule zu richten.